Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 17.10.2006 |
Aktenzeichen: | VII R 17/05 |
Vorinstanz: |
FG Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 19.01.2005 |
Aktenzeichen: | 2 K 3023/03 StB |
Schlagzeile: |
Auskunft über Beratungsstellenleiter vor Eintragung der Beratungsstelle
Schlagworte: |
Beratungsstelle, Bescheinigung, Lohnsteuerhilfeverein
Wichtig für: |
Lohnsteuerhilfevereine, Steuerberater
Kurzkommentar: |
Vor der Eintragung der Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins in das Verzeichnis der Beratungsstellen darf die Behörde zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit des künftigen Beratungsstellenleiters die Vorlage einer Auskunft des Wohnsitzfinanzamtes über dessen steuerliches Verhalten verlangen; § 4b Abs. 2 LStHVDV enthält keine abschließende Aufzählung der Eintragungsunterlagen.
Wichtiger Hinweis: Unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1192/07 ist beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Verfassungsbeschwerde anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 21.8.2007):
Auskunft über Beratungsstellenleiter vor Eintragung der Beratungsstelle
-- Verfassungsbeschwerde --
StBerG § 10 Abs 2; StBerG § 23 Abs 4 Nr 2; StBerG § 23 Abs 5; StBerG § 23 Abs 6; LStHVDV § 4a; LStHVDV § 4b Abs 2; AO § 92 S 1
Vorgehend: BFH , Entscheidung vom 17.10.2006 (VII R 17/05)