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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.10.2006
Aktenzeichen: VII R 17/05

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.01.2005
Aktenzeichen: 2 K 3023/03 StB

Schlagzeile:

Auskunft über Beratungsstellenleiter vor Eintragung der Beratungsstelle

Schlagworte:

Beratungsstelle, Bescheinigung, Lohnsteuerhilfeverein

Wichtig für:

Lohnsteuerhilfevereine, Steuerberater

Kurzkommentar:

Vor der Eintragung der Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins in das Verzeichnis der Beratungsstellen darf die Behörde zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit des künftigen Beratungsstellenleiters die Vorlage einer Auskunft des Wohnsitzfinanzamtes über dessen steuerliches Verhalten verlangen; § 4b Abs. 2 LStHVDV enthält keine abschließende Aufzählung der Eintragungsunterlagen.

Wichtiger Hinweis: Unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1192/07 ist beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Verfassungsbeschwerde anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 21.8.2007):
Auskunft über Beratungsstellenleiter vor Eintragung der Beratungsstelle
-- Verfassungsbeschwerde --
StBerG § 10 Abs 2; StBerG § 23 Abs 4 Nr 2; StBerG § 23 Abs 5; StBerG § 23 Abs 6; LStHVDV § 4a; LStHVDV § 4b Abs 2; AO § 92 S 1
Vorgehend: BFH , Entscheidung vom 17.10.2006 (VII R 17/05)

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