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Quelle:

Oberlandesgericht Celle
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.07.2006
Aktenzeichen: 11 U 254/05

Schlagzeile:

Herstellungsdatum als Sachmangel beim Gebrauchtwagenkauf.

Schlagworte:

Gebrauchtwagenkauf, Herstellungsdatum

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Bei einem Gebrauchtwagenkauf kann das wesentliche Auseinanderfallen von Produktionsdatum und Erstzulassung einen Sachmangel im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB begründen (Anschluss an OLGR Celle 1998, 160 und OLG Karlsruhe, NJW 2004, 2456).

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