Quelle: |
Oberlandesgericht Oldenburg |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 04.07.2006 |
Aktenzeichen: | 1 Ws 343/06 |
Schlagzeile: |
Pflichtverteidiger, Wahlverteidiger, Beschwerde
Schlagworte: |
Beschwerde, Pflichtverteidiger, Wahlverteidiger
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Durch die Aufrechterhaltung einer Pflichtverteidigung auch nach der Beauftragung eines Wahlverteidigers ist der Angeklagte beschwert. Seine deshalb statthafte Beschwerde ist begründet, wenn nicht ausnahmsweise zwingende Gründe einer Fortführung der Pflichtverteidigerbestellung gebieten.