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Quelle:

Oberlandesgericht Celle
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 16.08.2006
Aktenzeichen: 6 W 82/06

Schlagzeile:

Prozesskostenhilfe; Vergleich; nachträglicher Vermögenserwerb

Schlagworte:

Prozesskostenhilfe, Vergleich, Vermögenserwerb

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Für die Frage, ob ein Vermögenserwerb nach Erfüllung eines im Streitverfahren abgeschlossenen Vergleichs i.S.d. § 120 Abs. 4 ZPO „wesentlich“ ist, kommt es darauf an, ob der erstrittene Betrag deutlich über der Freigrenze von § 1 Abs. 1 Nr. 1 DVO zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII liegt.

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