Quelle: |
Oberlandesgericht Celle |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 16.08.2006 |
Aktenzeichen: | 6 W 82/06 |
Schlagzeile: |
Prozesskostenhilfe; Vergleich; nachträglicher Vermögenserwerb
Schlagworte: |
Prozesskostenhilfe, Vergleich, Vermögenserwerb
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Für die Frage, ob ein Vermögenserwerb nach Erfüllung eines im Streitverfahren abgeschlossenen Vergleichs i.S.d. § 120 Abs. 4 ZPO „wesentlich“ ist, kommt es darauf an, ob der erstrittene Betrag deutlich über der Freigrenze von § 1 Abs. 1 Nr. 1 DVO zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII liegt.