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Quelle:

Oberlandesgericht Oldenburg
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 07.08.2006
Aktenzeichen: HEs 10/06

Schlagzeile:

Haftsache, Beschleunigung, Verfahrensverbindung

Schlagworte:

Beschleunigung, Haftsache, Verfahrensverbindung

Wichtig für:

Kurzkommentar:

In einer besonders einfach gelagerten Haftsache ist besonders kurzfristig über die Zulassung der Anklage zu entscheiden und die Hauptverhandlung durchzuführen. Der Eingang einer weiteren Anklage und eine mögliche Verfahrensverbindung rechtfertigen keine Verzögerung bei der Bearbeitung des ersten Verfahrens. Bestehen schon bei der Verhaftung konkrete Hinweise auf eine wegen Drogenkonsums naheliegende geminderte Schuldfähigkeit, so ist eine erforderliche sachverständige Begutachtung umgehend anzuordnen.

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