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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 27.09.2006
Aktenzeichen: IV S 11/05 (PKH)

Schlagzeile:

Insolvenzbedingte Unterbrechung des Prozesskostenhilfe-Verfahrens

Schlagworte:

Insolvenz, Prozesskostenhilfe

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Im Steuerprozess wird das Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unterbrochen, wenn über das Vermögen des Antragstellers nach Eintritt der Rechtshängigkeit das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

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