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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 30.11.2006
Aktenzeichen: IV A 5 - S 7100 - 167/06

Schlagzeile:

Umsatzsteuerliche Behandlung der Übertragung von Wertpapieren und Anteilen

Schlagworte:

Anteile, Lieferung, Sonstige Leistung, Übertragung, Umsatzsteuer, Wertpapier

Wichtig für:

Gewerbetreibende, Kreditinstitute

Kurzkommentar:

Das Bundesministerium der Finanzen befasst sich in dem BMF-Schreiben mit der Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Umsatzsteuer. Konkret geht es um die umsatzsteuerliche Behandlung der Übertragung von Wertpapieren und Anteilen. Es handelt sich bei der Verwaltungsanweisung um ein Anwendungsschreiben zur Anwendung des EuGH-Urteils vom 26. Mai 2005, C-465/03 („Kretztechnik“).

Hinweis: Die Grundsätze des BMF-Schreibens sind in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Berufen sich Unternehmer hinsichtlich von ihnen vor dem 1. Januar 2007 ausgeführter Übertragungen von Wertpapieren auf die Regelung des Abschnitts 24 Abs. 1 UStR oder die insoweit entgegen-tehenden Regelungen des BMF-Schreibens vom 12. April 2005 - IV A 5 - S 7306 - 5/05 -, ist dies nicht zu beanstanden.

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