Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | Merkblatt |
Datum: | 28.11.2006 |
Aktenzeichen: |
Schlagzeile: |
Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2007
Schlagworte: |
Lohnsteuer, Steuerklasse, Wahlrecht
Wichtig für: |
Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen (aktives Beschäftigungsverhältnis, keine Versorgungsbezüge), können bekanntlich für den Lohnsteuerabzug wählen, ob sie beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen oder ob einer von ihnen (der Höherverdienende) nach Steuerklasse III und der andere nach Steuerklasse V besteuert werden will. Die Steuerklassenkombination III/V ist so gestaltet, dass die Summe der Steuerabzugsbeträge beider Ehegatten in etwa der zu erwartenden Jahressteuer entspricht, wenn der in Steuerklasse III eingestufte Ehegatte ca. 60 Prozent, der in Steuerklasse V eingestufte ca. 40 Prozent des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt. Es bleibt den Ehegatten unbenommen, sich trotzdem für die Steuerklassenkombination IV/IV zu entscheiden, wenn sie den höheren Steuerabzug bei dem Ehegatten mit der Steuerklasse V vermeiden wollen; dann entfällt jedoch für den anderen Ehegatten die günstigere Steuerklasse III.
Um den Arbeitnehmer-Ehegatten die Steuerklassenwahl zu erleichtern, enthält das Merkblatt Tabellen, aus denen Ehegatten nach der Höhe ihrer monatlichen Arbeitslöhne die Steuerklassenkombination feststellen können, bei der sie die geringste Lohnsteuer entrichten müssen. Soweit beim Lohnsteuerabzug Freibeträge zu berücksichtigen sind, sind diese vor Anwendung der jeweils in Betracht kommenden Tabelle vom monatlichen Bruttoarbeitslohn abzuziehen.
Das Merkblatt enthält zudem ausführliche Erläuterungen zur optimalen Wahl der Steuerklasse sowie Beispielsrechnungen.