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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 27.10.2006
Aktenzeichen: 12 K 4964/04 E

Schlagzeile:

Vermögensverwaltungsgebühren als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Schlagworte:

Kapitaleinkünfte, Vermögensverwaltungsgebühren, Werbungskosten

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Die Düsseldorfer Finanzrichter erkannten eine pauschale Vermögensverwaltergebühr in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen an.

Zur Begründung heißt es in der Entscheidung: Unbeachtlich ist, dass es auch zu privaten Veräußerungsgeschäften gekommen ist. Dass die pauschale Vergütung auch Aktivitäten für private Veräußerungsgeschäfte abdeckte, bleibt außer Betracht. Es fehlt insoweit an zuverlässigen Abgrenzungsmerkmalen – ein auf die privaten Veräußerungsgeschäften entfallender Anteil lässt sich nicht eindeutig bestimmen. Gerade dies ist aber für eine Aufteilung zu Einkünften aus Kapitalvermögen einerseits und zu privaten Veräußerungsgeschäften andererseits erforderlich

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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