Quelle: |
Oberlandesgericht Celle |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 27.11.2006 |
Aktenzeichen: | 1 Ws 511/06 |
Schlagzeile: |
Überbrückungsgeld, Entlassung, Flucht
Schlagworte: |
Entlassung, Flucht, Überbrückungsgeld
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Ein Anspruch auf Auszahlung des Überbrückungsgeldes besteht grundsätzlich nicht, wenn der Gefangene nicht entlassen wird, sondern sich der weiteren Strafvollstreckung durch Flucht entzieht.