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Quelle: |
Oberlandesgericht Celle |
| Art des Dokuments: | Beschluss |
| Datum: | 27.11.2006 |
| Aktenzeichen: | 1 Ws 511/06 |
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Schlagzeile: |
Überbrückungsgeld, Entlassung, Flucht
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Schlagworte: |
Entlassung, Flucht, Überbrückungsgeld
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Wichtig f�r: |
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Kurzkommentar2: |
Ein Anspruch auf Auszahlung des Überbrückungsgeldes besteht grundsätzlich nicht, wenn der Gefangene nicht entlassen wird, sondern sich der weiteren Strafvollstreckung durch Flucht entzieht.

