Quelle: |
Oberlandesgericht Celle |
Art des Dokuments: | Bericht |
Datum: | 24.11.2006 |
Aktenzeichen: | 6 W 117/06 |
Schlagzeile: |
Verarmung des Schenkers
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Ist der Anspruch aus einem Schenkungsversprechen durch eine Vormerkung gesichert, kann der verarmte Schenker nicht Beseitigung der Vormerkung, sondern nur Zahlung eines Notbedarfs Zug um Zug gegen Übereignung des Grundstücks verlangen, an dem die Vormerkung besteht