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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 06.12.2006
Aktenzeichen: IV A 2 - S 7068 - 10/06

Schlagzeile:

Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2007 die Kriterien des Artikels 26b Teil A Ziff. ii) der 6. EG-Richtlinie erfüllen

Schlagworte:

Goldmünzen, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2007 die Kriterien des Artikels 26b Teil A Ziff. ii) der 6. EG-Richtlinie erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission am 30. November 2006 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. EU 2006 Nr. C 291 S. 21) veröffentlicht. Das Bundesfinanzministerium gibt die Übersicht bekannt.

Die Überschrift des BMF-Schreibens lautet: Artikel 26b Teil A Ziffer ii), letzter Absatz der Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977, geändert durch die Richtlinie 98/80/EG des Rates vom 12. Oktober 1998 (ab 1. Januar 2007: Artikel 345 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem) - Sonderregelung für Anlagegold -; Verzeichnis der Goldmünzen für das Jahr 2007.

Hinweise:
Die Liste berücksichtigt die innerhalb der in Artikel 26b Buchstabe A der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie (geändert durch Richtlinie 98/80/EG vom 12. Oktober 1998) gesetzten Frist bei der Kommission eingegangenen Beiträge der Mitgliedstaaten.
Es wird davon ausgegangen, dass die in dieser Liste aufgeführten Münzen die Kriterien des Artikels 26b erfüllen und deshalb als Anlagegold zu behandeln sind. Demzufolge ist ihre Lieferung während des gesamten Jahres 2007 von der MwSt befreit.
Die Steuerbefreiung gilt für alle Emissionen eines in dieser Liste verzeichneten Stücks, außer für Münzen mit einer Reinheit von weniger als 900 Tausendstel.
Die Lieferung einer nicht in dieser Liste verzeichneten Münze kann dennoch von der Mehrwertsteuer befreit werden, wenn die Münze die entsprechenden Kriterien der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie erfüllt.
Die Liste ist in alphabetischer Reihenfolge der Länder und der Bezeichnungen der Münzen geordnet. Münzen der gleichen Kategorie sind in aufsteigender Reihenfolge ihres Werts geordnet.
Die Bezeichnung der Münzen entspricht der auf ihnen angegebenen Währung. In den Fällen, in denen die Währung auf den Münzen nicht in lateinischer Schrift angegeben ist, steht die Bezeichnung soweit möglich in Klammern.

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