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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.09.2006
Aktenzeichen: IX R 25/06

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 01.03.2005
Aktenzeichen: 2 K 211/03

Schlagzeile:

Übernahme von Verbindlichkeiten im Rahmen einer vorweggenommenen Hof-Erbfolge als Anschaffungskosten der im Privatvermögen gehaltenen Wohnung

Schlagworte:

Anschaffungskosten, Hof-Erbfolge, Hofübergabe, Schuldübernahme, Teilentgeltlicher Erwerb, Übernahme, Verbindlichkeit, Vorweggenommene Erbfolge, Wohnhaus

Wichtig für:

Land- und Forstwirte

Kurzkommentar:

Anschaffungskosten einer Wohnung durch Übernahme von Verbindlichkeiten im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge liegen auch dann vor, wenn die im Privatvermögen gehaltene Wohnung zu einem Hof i.S. der HöfeO gehört.

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