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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 13.12.2006
Aktenzeichen: IV C 4 - S 2223 - 123/06

Schlagzeile:

Abgrenzung zwischen der Förderung kultureller Zwecke und kultureller Betätigungen für die Frage des Abzugs von Mitgliedsbeiträgen als Spenden

Schlagworte:

Kulturelle Betätigung, Kulturelle Zwecke, Mitgliedsbeitrag, Spende

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Der Betreff des BMF-Schreibens lautet: „Steuerliche Berücksichtigung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen; Abgrenzung zwischen der Förderung kultureller Zwecke und kultureller Betätigungen für die Frage des Abzugs von Mitgliedsbeiträgen (Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV)“.

Wörtlich heißt es in der Verwaltungsanweisung:

„Unter Bezugnahme auf das Erörterungsergebnis mit den für Fragen der Einkommensteuer zuständigen Referatsleitern des Bundes und der Länder unter TOP 1 der Sitzung ESt VII/06 setze ich die Anwendung des BMF-Schreibens vom 19. Januar 2006 (Az: IV C 4 - S 2223 - 2/06) bis auf weiteres aus.“

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