Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 13.12.2006 |
Aktenzeichen: | IV C 4 - S 2223 - 123/06 |
Schlagzeile: |
Abgrenzung zwischen der Förderung kultureller Zwecke und kultureller Betätigungen für die Frage des Abzugs von Mitgliedsbeiträgen als Spenden
Schlagworte: |
Kulturelle Betätigung, Kulturelle Zwecke, Mitgliedsbeitrag, Spende
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Der Betreff des BMF-Schreibens lautet: „Steuerliche Berücksichtigung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen; Abgrenzung zwischen der Förderung kultureller Zwecke und kultureller Betätigungen für die Frage des Abzugs von Mitgliedsbeiträgen (Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV)“.
Wörtlich heißt es in der Verwaltungsanweisung:
„Unter Bezugnahme auf das Erörterungsergebnis mit den für Fragen der Einkommensteuer zuständigen Referatsleitern des Bundes und der Länder unter TOP 1 der Sitzung ESt VII/06 setze ich die Anwendung des BMF-Schreibens vom 19. Januar 2006 (Az: IV C 4 - S 2223 - 2/06) bis auf weiteres aus.“