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Quelle:

Finanzgericht Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.11.2006
Aktenzeichen: 4 K 413/01

Schlagzeile:

Kein Abzug vorweggenommener Werbungskosten aus Vermietung bei Instandhaltungsaufwand für vermietete Wohnungen im Hinblick auf baldigen Tod der Nießbraucher

Schlagworte:

Eigennutzung, Fremdnutzung, Grundförderung, Nießbrauch, Reparaturkosten, Vermietung, Vorbehaltsnießbrauch, Vorkostenabzug

Wichtig für:

Eigenheimbesitzer, Vermieter

Kurzkommentar:

Das Finanzgericht teilt zu dem Urteil folgende Informationen mit:
1. Keine § 10e-EStG-Berechtigung des Eigentümers bei Vorbehaltsnießbrauch des Schenkers.
2. Kein Abzug vorweggenommener Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung bei Instandhaltungsaufwand für vermietete Wohnungen im Hinblick auf baldigen Tod der Nießbraucher

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 3/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 21.2.2007):
Vorweggenommene Werbungskosten und Steuerbegünstigung gem. § 10e EStG bei Vorbehaltsnießbrauch: 1. Sind die Reparaturaufwendungen des Eigentümers eines mit einem lebenslangen Vorbehaltsnießbrauch zu Gunsten seiner Eltern belasteten Mehrfamilienhauses bei zugesagter vorzeitiger – aber wegen krankheitsbedingten Todes der Vorbehaltsnießbraucher nicht vollzogener – Aufhebung des Vorbehaltsnießbrauchs als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar? 2. Grundförderung gem. § 10e Abs. 1 und Vorkostenabzug gem. § 10e Abs. 6 EStG für die vom Eigentümer ausgebaute und zu eigenen Wohnzwecken genutzte Dachgeschosswohnung trotz des für die Eltern bestehenden Vorbehaltsnießbrauchs (keine vom Vorbehaltsnießbraucher abgeleitete Fremdnutzung, sondern Nutzungsbefugnis kraft Stellung als Eigentümer)?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 9 Abs 1 S 1; FGO § 96 Abs 1; EStG § 10e Abs 1; EStG § 10e Abs 6
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg , Entscheidung vom 28.11.2006 (4 K 413/01)

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