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Quelle:

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 31.05.2005
Aktenzeichen: 4 K 535/02

Schlagzeile:

Anspruch auf Kindergeld für volljährige Tochter, die nach der Geburt ihres Kindes die Ausbildung abbricht und Elternzeit nimmt

Schlagworte:

Berufsausbildung, Elternzeit, Kindergeld, Mutterschutz, Rechtliches Gehör, Zeuge

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 79/06 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2006):
Rückforderung von Kindergeld für volljährige Tochter, die nach der Geburt ihres Kindes die Ausbildung abbrach und zwei Jahre Elternzeit nahm? Gleichbehandlung von Mutterschutzzeit und Elternzeit? Verletzung rechtlichen Gehörs wegen Nichtberücksichtigung von Parteivortrag und Zeugenaussagen zur Frage der Kenntnis der Familienkasse von der beanspruchten Elternzeit? Besteht Vertrauensschutz wegen Weiterzahlung des Kindergeldes trotz Kenntnis?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2a; GG Art 3; AO § 37 Abs 2; FGO § 96 Abs 2
Vorgehend: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt , Entscheidung vom 31.5.2005 (4 K 535/02)

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