Quelle: |
Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 24.08.2006 |
Aktenzeichen: | 1 K 539/04 |
Schlagzeile: |
Nichtehelicher Lebensgefährte als Mitunternehmer oder Arbeitnehmer eines Autohauses
Schlagworte: |
Arbeitnehmer, Haftung, Mitunternehmer, Mitunternehmerrisiko, Mitunternehmerschaft, Umsatzsteuer
Wichtig für: |
Personengesellschaften
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VII R 32/07 ist folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 18.7.2008):
Streitig ist, ob die Klägerin Mitunternehmerin oder Arbeitnehmerin einer OHG (GbR) war.
Deutet das Risiko der strafrechtlichen Verfolgung auf die gesellschaftsrechtliche Teilnahme am Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens hin?
Sprechen der mittelbare wirtschaftliche Vorteil aus der vorübergehenden Lebensgemeinschaft mit dem "Hauptgesellschafter" sowie Provisionszahlungen für ein eigenes Mitunternehmerrisiko?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
AO § 191; HGB § 128; EStG § 15 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt , Entscheidung vom 24.8.2006 (1 K 539/04)