Quelle: |
Finanzgericht Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 09.11.2006 |
Aktenzeichen: | 6 K 105/06 |
Schlagzeile: |
Versteuerung der Gewinne aus dem Verkauf von Unternehmensanteilen
Schlagworte: |
Arbeitslohn, Darlehen, Economic Value Added (EVA-) Index-Zertifikate, Index-Zertifikat, Unternehmensanteile, Wertzuwachs
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VI R 69/06 (Aufnahme in die Datenbank am 20.4.2007) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Steuerliche Behandlung des Mehrerlöses beim Verkauf der vom Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber zum marktüblichen Nennwert erworbenen sog. Economic Value Added (EVA-) Index-Zertifikate, wenn nur Arbeitnehmer (leitende Angestellte) dem Kreis der Ausgabeberechtigten angehörten. Begründet dies die Annahme, dass der Mehrerlös als Entgelt für das überlassene Kapital durch das Arbeitsverhältnis veranlasst ist und damit Arbeitslohn darstellt oder wurde durch den Kauf der Zertifikate eine eigenständige Einkunftsquelle angeschafft, deren Wertveränderung am Kapitalstamm nur unter den Voraussetzungen der §§ 17, 23 EStG steuerlich zu erfassen ist?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 19 Abs 1 Nr 1; EStG § 8 Abs 1; EStG § 20
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg , Entscheidung vom 9.11.2006 (6 K 105/06)