Quelle: |
Oberlandesgericht Celle |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 06.12.2006 |
Aktenzeichen: | 7 U 75/06 |
Schlagzeile: |
Anscheinsbeweis
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Eine innerhalb des Nutzungszeitraums einer die Polizeikräfte beherbergenden ehemaligen Kaserne, aber nach Eintreffen des CastorTransports erfolgte Beschädigung des die Kaserne umgebenden Zauns begründet keinen Anscheinsbeweis dahin, dass es sich um eine gegen das beklagte Land gerichtete Aktion gehandelt hat