Quelle: |
Oberlandesgericht Celle |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 01.12.2006 |
Aktenzeichen: | 9 W 91/06 |
Schlagzeile: |
Eintragung der Zweigniederlassung einer limited, Angabe des Geschäftsgegenstandes, Vertretungsbefugnis
Schlagworte: |
Eintragung, Geschäftsgegenstandes, Vertretungsbefugnis
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
1. Auch bei der Eintragung der Zweigniederlassung einer private limited company erstreckt sich die Prüfungskompetenz des Registergerichts auf die Frage, ob deren Tätigkeit im Inland genehmigungspflichtig ist.
2. Der Unternehmensgegenstand muss hinreichend individualisiert angegeben werden; die „Abwicklung von Geschäften als allgemein kommerzielles Unternehmen“ reicht dafür nicht aus.
3. Soweit eine alleinige Vertretungsberechtigung eines director angemeldet wird, muss angegeben werden, ob dieser nur derzeit alleinvertretungsberechtigt sein soll, weil kein weiterer Geschäftsführer bestellt ist (abstrakte Vertretungsberechtigung), oder ob die Vertretungsberechtigung aufgrund eines besonderen Gesellschafterbeschlusses bestehen soll (konkrete Vertretungsberechtigung).