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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 26.09.2006 |
| Aktenzeichen: | X R 3/05 |
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Vorinstanz: |
FG Baden-Württemberg |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 02.12.2004 |
| Aktenzeichen: | 8 K 327/01 |
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Schlagzeile: |
Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen, wenn der Ehegatte Gesellschafter-Geschäftsführer ist
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Schlagworte: |
Altersvorsorge, Drittaufwand, Geschäftsführer, GmbH, Kürzung, Sonderausgabe, Vorwegabzug
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Wichtig f�r: |
GmbH-Geschäftsführer
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Kurzkommentar2: |
Sagt die GmbH nur einem ihrer beiden zu gleichen Teilen beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer eine Altersversorgung zu, so ist der diesem Gesellschafter-Geschäftsführer zustehende Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen auch dann um 16 Prozent des Geschäftsführergehalts zu kürzen, wenn es sich bei dem anderen Gesellschafter-Geschäftsführer um den mit ihm zusammenveranlagten Ehegatten handelt.
Wichtiger Hinweis: Zur Anwendung des BFH-Urteils hat das Bundesfinanzministerium mit BMF-Schreiben vom 22. Mai 2007 (Aktenzeichen IV C 8 - S 2221/07/0002) Stellung bezogen.

