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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.12.2006
Aktenzeichen: IV R 57/05

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 31.08.2005
Aktenzeichen: 2 K 306/03

Schlagzeile:

Außerordentliche Einkünfte eines Freiberuflers aus einer Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit

Schlagworte:

Außerordentliche Einkünfte, Freiberufler, Mehrjährige Tätigkeit, Steuerermäßigung, Tarifermäßigung

Wichtig für:

Freiberufler

Kurzkommentar:

Die Annahme außerordentlicher Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG setzt voraus, dass die Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten eine Progressionswirkung typischerweise erwarten lässt. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit – hier eines Freiberuflers – aufgrund einer vorausgegangenen rechtlichen Auseinandersetzung zusammengeballt zufließt.

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