Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 14.12.2006 |
Aktenzeichen: | IV R 57/05 |
Vorinstanz: |
FG Niedersachsen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 31.08.2005 |
Aktenzeichen: | 2 K 306/03 |
Schlagzeile: |
Außerordentliche Einkünfte eines Freiberuflers aus einer Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit
Schlagworte: |
Außerordentliche Einkünfte, Freiberufler, Mehrjährige Tätigkeit, Steuerermäßigung, Tarifermäßigung
Wichtig für: |
Freiberufler
Kurzkommentar: |
Die Annahme außerordentlicher Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG setzt voraus, dass die Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten eine Progressionswirkung typischerweise erwarten lässt. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit – hier eines Freiberuflers – aufgrund einer vorausgegangenen rechtlichen Auseinandersetzung zusammengeballt zufließt.