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Quelle:

Oberlandesgericht Hamm
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 03.02.2006
Aktenzeichen: 9 U 117/05

Schlagzeile:

Schadensersatz, Strafanzeige, Glaubwürdigkeit, aussagepsychologisches Gutachten, Parteivernehmung, falsche Anschuldigung

Schlagworte:

Anschuldigung, Glaubwürdigkeit, Gutachten, Parteivernehmung, Schadensersatz, Strafanzeige

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Wird dem Kläger auf Grund einer Anzeige von Seiten des Beklagten (wegen eines vermeintlichen groben und gefährlichen Fahrmanövers in einer Autobahnbaustelle) die Fahrerlaubnis vorläufig über einen längeren Zeitraum entzogen, kann er den beklagten Anzeigeerstatter deshalb nicht auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, auch wenn dieser später zu dem Vorfall unterschiedliche Darstellungen gibt, die schließlich zur Einstellung des Strafverfahrens gegen den Kläger führen. Ein solches Aussageverhalten begründet nicht schon den Vorwurf der falschen Anschuldigung.

Unterschiedliche Aussagen des Anzeigeerstatters geben keinen Anlass zur Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens.

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