Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Oberlandesgericht Hamm
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.01.2006
Aktenzeichen: 9 U 102/05

Schlagzeile:

Verkehrssicherungspflicht, Pflanzkübel, Hindernis, Straßenbeleuchtung

Schlagworte:

Hindernis, Pflanzkübel, Straßenbeleuchtung, Verkehrssicherungspflicht

Wichtig für:

Kurzkommentar:



Die Gemeinde verletzt ihre Verkehrssicherungspflicht, wenn die zeitweilige Abschaltung der Straßenbeleuchtung aus Gründen der Ersparnis dazu führt, dass Pflanzkübel auf dem Gehweg, die verkehrstechnische Aufgaben oder dekorative Zwecke erfüllen sollen, für Fußgänger des Nachts nicht mehr hinreichend erkennbar sind und deshalb eine Verletzungsgefahr darstellen.

Allerdings muss sich ein geschädigter Fußgänger, der über einen solchen Kübel zu Fall gekommen ist, ein Mitverschulden entgegen halten lassen, wenn er sich bei tiefer Dunkelheit ohne ausreichende Sicht nicht vorsichtig seinen Weg ertastet.

zur Suche nach Steuer-Urteilen