Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Oberlandesgericht Hamm
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.01.2006
Aktenzeichen: 9 U 143/05

Schlagzeile:

Verkehrssicherungspflicht, Marktplatz, Stufe, Gefahrenstelle

Schlagworte:

Gefahrenstelle, Marktplatz, Stufe, Verkehrssicherungspflicht

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Die Gestaltung eines innerstädtischen Marktplatzes mit einer dunkel farbigen (gegenüber dem sonst hellen Belag) Stufenanlage kann verkehrswidrig sein, wenn an Markttagen wegen der Verkaufsstände und der damit verbundenen Ablenkung der Besucher die Höhenunterschiede der Stufe(n) gegenüber der Umgebung leicht übersehen kann, so dass es zu einer erheblichen Stolpergefahr kommt. (Fortsetzung von 9 U 43/04 in NJW-RR 2005, 255)

zur Suche nach Steuer-Urteilen