Quelle: |
Oberlandesgericht Hamm |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 26.09.2005 |
Aktenzeichen: | 13 U 98/05 |
Schlagzeile: |
unzulässiges Teilurteil
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Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Ein Teilurteil ist unzulässig, wenn die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen besteht. Die Feststellung der Ersatzpflicht für Zukunftsschäden schließt die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen nicht aus, solange nicht ausdrücklich durch Grundurteil entschieden wurde.