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Quelle:

Oberlandesgericht Hamm
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 07.06.2005
Aktenzeichen: 19 U 100/04

Schlagzeile:

Verrechnung, Aufrechnung, Steitwert

Schlagworte:

Aufrechnung, Steitwert, Verrechnung

Wichtig für:

Kurzkommentar:



Macht der Auftraggeber eines Werkvertrages gegenüber dem Vergütungsanspruch des Auftragnehmers hilfsweise einen Schadensanspruch wegen Verzuges mit der Bauausführung geltend, erhöhrt sich der Gebührenstreitwert, weil es sich nicht um eine bloße Verrechnung/jAbrechnung unselbständiger Rechnungsposten, sondern um eine Aufrechnung handelt.

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