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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Formular
Datum:
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Anlage zum Antrag auf Investitionszulage (KMU-Erklärung) mit Prüfschema für kleine und mittlere Unternehmen

Schlagworte:

Investitionszulage, KMU-Erklärung

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Die Anlage zum Antrag auf Investitionszulage nach § 2 Investitionszulagengesetz 2005 (sog. KMU-Erklärung) ist mit dem Antrag auf Investitionszulage abzugeben, wenn eine erhöhte Investitionszulage für kleine und mittlere Unternehmen beantragt wird.

Die Grundlage für die Einstufung als KMU bildet das beigefügte Prüfschema. Der Anspruchsberechtigte muss selbstständig prüfen, ob das Unternehmen, in dem die beweglichen Wirtschaftsgüter verbleiben, die Kriterien eines KMU erfüllt.

Das Formular enthält als Anhang zudem ein Berechnungsschema bei verbundenen Unternehmen und/oder Partnerunternehmen.

Hintergrund: Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. EUR haben. Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR haben. Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR haben. Diese Schwellenwerte beziehen sich auf das Wirtschaftsjahr, das dem Wirtschaftsjahr des Investitionsabschlusses vorangegangen ist. Das Unternehmen, in dem die beweglichen Wirtschaftsgüter verbleiben, erwirbt bzw. verliert den KMU-Status erst dann, wenn es in zwei aufeinander folgenden Wirtschaftsjahren die genannten Schwellenwerte unter- bzw. überschreitet. Bei einem neu gegründeten Unternehmen sind die entsprechenden Werte des ersten Jahresabschlusses maßgebend.

Unser Tip: Das amtliche Formular enthält umfassende Erläuterungen.

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