Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.11.2006
Aktenzeichen: XI R 73/03

Vorinstanz:

FG Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.10.2003
Aktenzeichen: 1 K 2402/01

Schlagzeile:

Nichtabziehbarkeit von nach dem 31. März 1999 gezahlten Nachzahlungszinsen ist verfassungsgemäß

Schlagworte:

Gleichheit, Kürzung, Nachzahlungszinsen, Rückwirkung, Verfassungsmäßigkeit, Vertrauensschutz, Vollverzinsung, Vorwegabzug, Zinsen

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Die allgemeine Anwendungsvorschrift des § 52 Abs. 1 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 (BGBl I 1999, 402), mit der unter anderem § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG a.F. mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 1999 aufgehoben worden ist, verstößt insoweit nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot, als danach Nachzahlungszinsen i.S. von § 233a AO 1977, die nach der Verkündung des StEntlG 1999/2000/2002 (31. März 1999) gezahlt worden sind, nicht mehr als Sonderausgaben abzogen werden können.

zur Suche nach Steuer-Urteilen