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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.01.2007
Aktenzeichen: 17 K 2300/04 E

Schlagzeile:

Aufteilung von Werbungskosten (Vermögensverwaltungsgebühren) auf Einkünfte aus Kapitalvermögen und Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften

Schlagworte:

Aufteilung, Kapitalvermögen, Private Veräußerungsgeschäfte, Vermögensverwaltungsgebühren, Werbungskosten

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Vermögensverwaltungskosten sind auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen und die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (Veräußerung von Wertpapieren innerhalb eines Jahres) aufzuteilen. Die den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften zugeordneten Aufwendungen sind nur eingeschränkt mit anderen Einkünften verrechenbar.

Diese Notwendigkeit der Aufteilung besteht, auch wenn nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs Aufwendungen voll abzugsfähig seien, die nicht nur der Erzielung von Einnahmen aus Kapitalvermögen, sondern daneben auch der Erzielung von steuerfreien Veräußerungsgewinnen (Veräußerung nach mehr als einem Jahr) dienten.

Die Revision wurde zugelassen.

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