Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 02.11.2006
Aktenzeichen: 6 K 502/02

Schlagzeile:

Verbindliche Ausübung des sich aus § 20 Abs. 2 Satz 1 UmwStG ergebenden Wahlrechts mit Einreichung der Steuererklärung nebst Jahresabschluss

Schlagworte:

Buchwert, Einbringung, Teilwert, Umwandlung, Wahlrecht, Zwischenwert

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

An die sich aus der beim Finanzamt eingereichten Steuererklärung nebst Bilanz ergebenden Wertansätze ist eine Körperschaft in Bezug auf die Wahlrechtsausübung nach § 20 Abs. 2 UmwStG auch dann gebunden, wenn der Jahresabschluss von ihrer Gesellschafterversammlung zuvor (noch) nicht festgestellt worden ist.

Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 98/06 (Aufnahme in die Datenbank am 18.5.2007) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Wird das sich aus § 20 Abs. 2 Satz 1 UmwStG ergebende Wahlrecht mit Einreichung der Steuererklärung nebst Jahresabschluss verbindlich ausgeübt? Muss der Jahresabschluss hierfür von den Gesellschaftern der Kapitalgesellschaft festgestellt worden sein?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
UmwStG § 20 Abs 2 S 1
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 2.11.2006 (6 K 502/02)

zur Suche nach Steuer-Urteilen