Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 21.02.2006 |
Aktenzeichen: | IX R 108/00 |
Vorinstanz: |
FG Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 28.05.1998 |
Aktenzeichen: | 2 K 5091/97 E |
Schlagzeile: |
Kein Werbungskostenabzug bei privat motiviertem Wegzug
Schlagworte: |
Doppelte Haushaltsführung, Kosten der Lebensführung, Umzugskosten
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Verlegen Ehegatten, die bisher am selben Ort gearbeitet hatten, den Wohnsitz, weil sie - privat motiviert -- am Heimatort eines der Ehegatten ein Eigenheim errichtet haben, so kann der Ehegatte, der infolge der Wegverletzung des Wohnsitzes am neuen Wohnort eine Arbeitsstelle annimmt, die Umzugskosten ebenso wenig als Werbungskosten geltend machen wie der andere -nach wie vor an seiner bisherigen Arbeitsstelle tätige - Ehegatte seine Aufwendungen aus Anlass einer doppelten Haushaltsführung.