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Quelle:

Finanzgericht Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.07.2006
Aktenzeichen: 10 K 366/03

Schlagzeile:

Verfassungsrechtliche Bedenken gegen das mit dem Halbeinkünfteverfahren in Zusammenhang stehende halbe Abzugsverbot gemäß § 3c Abs. 2 EStG

Schlagworte:

Halbabzugsverfahren, Halbeinkünfteverfahren, Kapitaleinkünfte, Schuldzinsen, Verfassung, Werbungskosten

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VIII R 51/06 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 20.12.2006):
Bestehen verfassungsrechtliche Bedenken - Verletzung des objektiven Nettoprinzips sowie des Leistungsfähigkeitsprinzips - gegen das mit dem Halbeinkünfteverfahren gemäß § 3 Nr. 40 EStG in Zusammenhang stehende halbe Abzugsverbot gemäß § 3c Abs. 2 EStG (hier: Zinszahlungen zur Finanzierung eines Kaufs von GmbH-Anteilen im Jahr 2002)?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 3c Abs 2; EStG § 3 Nr 40; EStG § 20 Abs 1 Nr 1; EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1 S 1; GG Art 3 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg , Entscheidung vom 13.7.2006 (10 K 366/03)

Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16.10.2007, Aktenzeichen VIII R 51/06 (unbegründet).

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