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Quelle: |
Oberlandesgericht Hamm |
| Art des Dokuments: | Beschluss |
| Datum: | 03.05.2005 |
| Aktenzeichen: | 9 W 20/05 |
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Schlagzeile: |
selbständiges Beweisverfahren, Gegenstandswert
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Schlagworte: |
Beweisverfahren, Gegenstandswert
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Wichtig f�r: |
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Kurzkommentar2: |
Die Festsetzung des Gegenstandswertes im selbständigen Beweisverfahren orientiert sich an dem wirtschaftlichen Interesse des Antragstellers an der beabsichtigten späteren Rechtsverfolgung und insoweit an der Höhe der berühmten Ansprüche; mögliche Erweiterungen der Begehrensvorstellungen bleiben außer Betracht.
Übersetzte Schmerzensgeldvorstellungen sind soweit zu reduzieren, wie ein entsprechendes Prozesskostenhilfegesuch vermutlich Erfolg gehabt hätte

