Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 12.09.2006 |
Aktenzeichen: | 3 K 3105/03 G |
Schlagzeile: |
Gewerblicher Grundstückshandel bei bedingter Veräußerungsabsicht, aber Unterschreitung der Drei-Objekt-Grenze
Schlagworte: |
Gewerblicher Grundstückshandel, Großobjekt, Grundstückshandel, Nachhaltigkeit, Veräußerungsabsicht, Vermögensverwaltung
Wichtig für: |
Gewerbetreibende, Vermieter
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen X R 41/06 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.12.2006):
Gewerblicher Grundstückshandel oder private Vermögensverwaltung bei Erwerb eines unbebauten Grundstücks, dessen anschließender Bebauung mit einem Sechsfamilienhaus und der Veräußerung vor der Gebäudefertigstellung. Ist trotz Unterschreitens der Drei-Objekt-Grenze wegen der Vielzahl der in bedingter Veräußerungsabsicht entfalteten Tätigkeiten und des Vorliegens eines Großobjekts ein gewerblicher Grundstückshandel anzunehmen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
GewStG § 2 Abs 1; EStG § 15 Abs 2
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 12.9.2006 (3 K 3105/03 G)