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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.09.2006
Aktenzeichen: 3 K 3105/03 G

Schlagzeile:

Gewerblicher Grundstückshandel bei bedingter Veräußerungsabsicht, aber Unterschreitung der Drei-Objekt-Grenze

Schlagworte:

Gewerblicher Grundstückshandel, Großobjekt, Grundstückshandel, Nachhaltigkeit, Veräußerungsabsicht, Vermögensverwaltung

Wichtig für:

Gewerbetreibende, Vermieter

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen X R 41/06 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.12.2006):
Gewerblicher Grundstückshandel oder private Vermögensverwaltung bei Erwerb eines unbebauten Grundstücks, dessen anschließender Bebauung mit einem Sechsfamilienhaus und der Veräußerung vor der Gebäudefertigstellung. Ist trotz Unterschreitens der Drei-Objekt-Grenze wegen der Vielzahl der in bedingter Veräußerungsabsicht entfalteten Tätigkeiten und des Vorliegens eines Großobjekts ein gewerblicher Grundstückshandel anzunehmen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
GewStG § 2 Abs 1; EStG § 15 Abs 2
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 12.9.2006 (3 K 3105/03 G)

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