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Quelle:

Finanzgericht Köln
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 29.01.2007
Aktenzeichen: 14 V 4485/06

Schlagzeile:

Ein-Prozent-Regelung ist auch bei zu weniger als 50 Prozent betrieblich genutzten Leasingfahrzeugen anwendbar

Schlagworte:

Ein-Prozent-Regelung, Firmenwagen, Leasingfahrzeug

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das Finanzgericht Köln nimmt zur Frage Stellung, ob und unter welchen Voraussetzungen für ein sowohl betrieblich als auch privat genutztes Leasingfahrzeug (PKW) der private Nutzungswert nach der Ein-Prozent-Regelung angesetzt und abgegolten werden kann.

Bitte beachten: Die Problematik betrifft ausschließlich die Jahre bis einschließlich 2005.

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