Quelle: |
Finanzgericht Köln |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 29.01.2007 |
Aktenzeichen: | 14 V 4485/06 |
Schlagzeile: |
Ein-Prozent-Regelung ist auch bei zu weniger als 50 Prozent betrieblich genutzten Leasingfahrzeugen anwendbar
Schlagworte: |
Ein-Prozent-Regelung, Firmenwagen, Leasingfahrzeug
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Finanzgericht Köln nimmt zur Frage Stellung, ob und unter welchen Voraussetzungen für ein sowohl betrieblich als auch privat genutztes Leasingfahrzeug (PKW) der private Nutzungswert nach der Ein-Prozent-Regelung angesetzt und abgegolten werden kann.
Bitte beachten: Die Problematik betrifft ausschließlich die Jahre bis einschließlich 2005.