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Quelle:

Finanzgericht des Saarlandes
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.12.2006
Aktenzeichen: 1 K 165/03

Schlagzeile:

Zufluss von Einnahmen aus Kapitalvermögen durch Novation

Schlagworte:

Kapitaleinkünfte, Novation, Zufluss

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:


Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VIII R 4/07 (Aufnahme in die Datenbank am 20.4.2007) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Zufluss von Einnahmen durch Novation:
Bewirkt die Gutschrift in den Büchern des Schuldners nur dann einen Zufluss, wenn der Schuldner leistungsbereit und leistungsfähig ist, beim Gläubiger eine objektive Vermögensmehrung eintritt sowie der Gläubiger über freie Dispositionsbefugnis verfügt ? Kann bei einem "unredlichen" Anlagepartner vom Leistungswillen und der Leistungsbereitschaft nur dann ausgegangen werden, wenn in der Folgezeit gutgeschriebene Beträge auch tatsächlich ausbezahlt werden ?
Bestimmung des Leistungsinhalts von Zahlungen (liegen Kapitalerträge vor oder handelt es sich um Kapitalrückzahlungen) ?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 11 Abs 1; EStG § 20 Abs 1 Nr 7; EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 1
Vorgehend: Finanzgericht des Saarlandes , Entscheidung vom 6.12.2006 (1 K 165/03)

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