Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 26.09.2006 |
Aktenzeichen: | 15 K 10556/03 |
Schlagzeile: |
Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung und Veräußerung von zwei Eigentumswohnungen
Schlagworte: |
Drei-Objekt-Grenze, Gewerblicher Grundstückshandel, Grundstückshandel, Schuldzinsen, Veräußerungsabsicht, Vermögensverwaltung, Werbungskosten
Wichtig für: |
Vermieter
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen X R 48/06 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.12.2006):
1. Erfolgte die Errichtung und kurz nach Baubeginn vollzogene Veräußerung von zwei Eigentumswohnungen mangels Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze im Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung oder liegt gewerblicher Grundstückshandel vor, weil die Tätigkeit durch den Verkauf vor Fertigstellung dem Bild eines Bauträgers entsprach?
2. Im Zusammenhang mit dem Erwerb eines unbebauten Grundstücks angefallene Schuldzinsen als vorweggenommene Werbungskosten (beabsichtigte Bebauung mit einem Mietshaus)?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 15 Abs 2; EStG § 9 Abs 1 S 1
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 26.9.2006 (15 K 10556/03)