Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 11.01.2007 |
Aktenzeichen: | VI R 8/05 |
Vorinstanz: |
FG Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 21.09.2004 |
Aktenzeichen: | 1 K 170/03 |
Schlagzeile: |
Aufwendungen für die Teilnahme an einem Fachkongress als Werbungskosten
Schlagworte: |
Arzt, Auslandsreise, Berufliche Veranlassung, Fachkongress, Fortbildung, Kongress, Reisekosten, Tagung, Werbungskosten
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Aufwendungen für Fachkongresse können als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar sein, wenn ein konkreter Zusammenhang mit der Berufstätigkeit besteht. Dies ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls zu bestimmen.