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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 04.12.2006
Aktenzeichen: VII B 316/05

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 27.10.2005
Aktenzeichen: 14 K 2637/03

Schlagzeile:

Milch-Garantiemengen-Abgabe: Pächter von Kühen als Milcherzeuger

Schlagworte:

Milchabgaben, Milch-Garantiemengen-Abgabe

Wichtig für:

Land- und Forstwirte

Kurzkommentar:

Der Pächter von der Milcherzeugung dienenden Produktionsmitteln ist Milcherzeuger, wenn er die gepachteten Produktionsmittel selbständig bewirtschaftet. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, ist eine im Wesentlichen dem Tatrichter vorbehaltene Würdigung der im Einzelfall festgestellten Tatsachen.

Bei kurzen Pachtzeiten kann die Annahme einer selbständigen Bewirtschaftung mit Erfahrungssätzen unvereinbar sein.

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