Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 04.12.2006 |
Aktenzeichen: | VII B 316/05 |
Vorinstanz: |
FG München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 27.10.2005 |
Aktenzeichen: | 14 K 2637/03 |
Schlagzeile: |
Milch-Garantiemengen-Abgabe: Pächter von Kühen als Milcherzeuger
Schlagworte: |
Milchabgaben, Milch-Garantiemengen-Abgabe
Wichtig für: |
Land- und Forstwirte
Kurzkommentar: |
Der Pächter von der Milcherzeugung dienenden Produktionsmitteln ist Milcherzeuger, wenn er die gepachteten Produktionsmittel selbständig bewirtschaftet. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, ist eine im Wesentlichen dem Tatrichter vorbehaltene Würdigung der im Einzelfall festgestellten Tatsachen.
Bei kurzen Pachtzeiten kann die Annahme einer selbständigen Bewirtschaftung mit Erfahrungssätzen unvereinbar sein.