Quelle: |
Finanzgericht Nürnberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 10.10.2006 |
Aktenzeichen: | II 239/2006 |
Schlagzeile: |
Kindergeld für Rumänen, der als Abkömmling eines Spätaussiedlers abgelehnt worden war
Schlagworte: |
Aufenthaltsbefugnis, Aufenthaltsberechtigung, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel, Ausländer, Kindergeld, Spätaussiedler
Wichtig für: |
Ausländer, Spätaussiedler
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 93/06 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.12.2006):
Kindergeld für Rumänen, der als Abkömmling eines Spätaussiedlers nach § 15 Abs. 2 Bundesvertriebenengesetz abgelehnt worden war, aber einen erlaubten Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik und später die deutsche Staatsbürgerschaft erhielt? Kann die vom BVerfG im Beschluss vom 6.7.2004 1 BvL 4/97 speziell zum § 1 Abs. 3 BKGG getroffene Regelung auch auf die Anwendungsfälle des (wortgleichen) § 62 Abs. 2 EStG übertragen werden?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 62 Abs 2 S 1; BKGG § 1 Abs 3; AuslG § 69 Abs 3; BVFG § 15 Abs 2
Vorgehend: Finanzgericht Nürnberg, Entscheidung vom 10.10.2006 (II 239/2006)