Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 14.03.2006 |
Aktenzeichen: | 15 K 4885/02 Kg |
Schlagzeile: |
Auszahlung des Kindergeldes für das volljährige behinderte Kind an den mangels finanzieller Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtigen Vater
Schlagworte: |
Abrechnung, Abzweigung, Behinderung, Erstattung, Kindergeld, Kontaktpflege, Unterhalt
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 87/06 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 22.1.2007):
Auszahlung des Kindergeldes für das volljährige behinderte Kind an den mangels finanzieller Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtigen Vater, der aber Aufwendungen für Unterhalt und Kontaktpflege getragen hat?
Ist die Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen der Eltern (vgl. VIII R 58/03 im BStBl II 2006, 130) nur im Rahmen des § 74 Abs 1 EStG (Abzweigung) oder auch im Rahmen des § 74 Abs. 2 EStG (Erstattung) anzuwenden?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 74 Abs 2; SGB 10 § 107; SGB 10 § 104 Abs 1; AO § 218 Abs 2
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 14.3.2006 (15 K 4885/02 Kg)