Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.11.2006
Aktenzeichen: 1 K 1078/05

Schlagzeile:

Grobes Verschulden des Steuerberaters bei unterbliebener Frage nach Krankheitskosten

Schlagworte:

Änderung, Berichtigung, Grobes Verschulden, Neue Tatsache, Steuerberater

Wichtig für:

Alle Steuerzahler, Steuerberater

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 32/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.8.2007):
Steht grobes Verschulden des Steuerberaters der nachträglichen Änderung bestandskräftiger Bescheide zur Berücksichtigung von Zahnbehandlungskosten als außergewöhnliche Belastung entgegen, da er trotz Erwähnung von Krankheitskosten in der Anleitung zur ESt-Erklärung seine Mandantin wegen der hohen zumutbaren Eigenbelastung nicht nach derartigen Aufwendungen gefragt hatte?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
AO § 173 Abs 1 Nr 2; EStG § 33
Vorgehend: Finanzgericht München, Entscheidung vom 29.11.2006 (1 K 1078/05)

zur Suche nach Steuer-Urteilen