Quelle: |
Oberlandesgericht Hamm |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 12.11.2004 |
Aktenzeichen: | 9 U 123/04 |
Schlagzeile: |
Auffahren, grobe Fahrlässigkeit, Dunkelheit
Schlagworte: |
Auffahren, Dunkelheit, Fahrlässigkeit
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Allein der Umstand, dass ein Fahrzeugführer bei Dunkelheit auf einen gut erkennbaren wegen eines Vorunfalls auf einem kombinierten Auf-/Abfahrtstreifen einer Bundesautobahn stehenden Pkw auffährt, begründet nicht schon den Vorwurf eines grob fahrlässigen Fahrfehlers