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Quelle:

Oberlandesgericht Hamm
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.11.2004
Aktenzeichen: 9 U 123/04

Schlagzeile:

Auffahren, grobe Fahrlässigkeit, Dunkelheit

Schlagworte:

Auffahren, Dunkelheit, Fahrlässigkeit

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Allein der Umstand, dass ein Fahrzeugführer bei Dunkelheit auf einen gut erkennbaren wegen eines Vorunfalls auf einem kombinierten Auf-/Abfahrtstreifen einer Bundesautobahn stehenden Pkw auffährt, begründet nicht schon den Vorwurf eines grob fahrlässigen Fahrfehlers

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