Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 07.12.2006 |
Aktenzeichen: | V R 2/05 |
Vorinstanz: |
FG Niedersachsen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 18.11.2004 |
Aktenzeichen: | 16 K 61/04 |
Schlagzeile: |
Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 1 UStG bei Änderung der Bemessungsgrundlage nach Beendigung der Organschaft
Schlagworte: |
Ablaufhemmung, Bemessungsgrundlage, Berichtigung, Festsetzungsfrist, Konkurs, Organschaft, Umsatzsteuer, Verjährung, Vorsteuerberichtigung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Wird das Entgelt für eine während des Bestehens einer Organschaft bezogene Leistung nach Beendigung der Organschaft uneinbringlich, ist der Vorsteuerabzug nicht gegenüber dem bisherigen Organträger, sondern gegenüber dem im Zeitpunkt des Uneinbringlichwerdens bestehenden Unternehmen – dem früheren Organ – zu berichtigen.