Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 24.11.2006 |
Aktenzeichen: | III B 57/06 |
Schlagzeile: |
Kosten für eine operative Fettabsaugung und die Behandlung herabgesunkener Augenlider als außergewöhnliche Belastung
Schlagworte: |
Attest, Augenlidkorrektur, Augenoperation, Außergewöhnliche Belastung, Fettabsaugung, Krankheit
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Kosten für eine operative Fettabsaugung und die Behandlung herabgesunkener Augenlider sind nur dann als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn die medizinische Notwendigkeit durch ein vor der Behandlung erstelltes amtsärztliches Gutachten nachgewiesen wird.