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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 24.11.2006
Aktenzeichen: III B 57/06

Schlagzeile:

Kosten für eine operative Fettabsaugung und die Behandlung herabgesunkener Augenlider als außergewöhnliche Belastung

Schlagworte:

Attest, Augenlidkorrektur, Augenoperation, Außergewöhnliche Belastung, Fettabsaugung, Krankheit

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Kosten für eine operative Fettabsaugung und die Behandlung herabgesunkener Augenlider sind nur dann als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn die medizinische Notwendigkeit durch ein vor der Behandlung erstelltes amtsärztliches Gutachten nachgewiesen wird.

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