Quelle: |
Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 20.12.2006 |
Aktenzeichen: | 3 K 384/05 |
Schlagzeile: |
Besteuerung der Leistungen aus einer dem gewillkürten Betriebsvermögen zuzuordnenden sog. Praxis-Ausfallversicherung eines Freiberuflers
Schlagworte: |
Betriebseinnahme, Betriebsvermögen, Einnahmenüberschussrechnung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Einnahme-Überschuss-Rechnung, Gewillkürtes Betriebsvermögen, Überschussrechnung, Versicherung
Wichtig für: |
Freiberufler
Kurzkommentar: |
Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VIII R 6/07 (Aufnahme in die Datenbank am 20.4.2007) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Sind Leistungen, die ein Freiberufler aus dem Abschluss einer dem gewillkürten Betriebsvermögen – durch Buchung der Versicherungsprämien als Betriebsausgaben – zuzuordnenden sog. Praxis-Ausfallversicherung erhält, die sich nach den fortlaufenden Betriebsausgaben während einer (auch unfallbedingten) Krankheit bemessen und nur zu einem geringen Teil dem Ausgleich krankheitsbedingter Kosten dienen, als Betriebseinnahmen steuerbar?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 4 Abs 4; EStG § 8 Abs 1; EStG § 18 Abs 1; EStG § 4 Abs 3; EStG § 3 Nr 1a
Vorgehend: Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern , Entscheidung vom 20.12.2006 (3 K 384/05)