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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 26.02.2007
Aktenzeichen: IV A 5 - S 7200/07/0014

Schlagzeile:

Zahlungsansprüche für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nach der EU-Agrarreform (GAP-Reform)

Schlagworte:

Agrarreform, Durchschnittssatzbesteuerung, EU-Agrarreform, GAP-Reform, Grundstücksverpachtung, Land- und Forstwirtschaft, Nebenleistung, Umsatzsteuer, Zahlungsansprüche

Wichtig für:

Land- und Forstwirte

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium nimmt im BMF-Schreiben Stellung zur Zuteilung, Veräußerung und Verpachtung von Zahlungsansprüchen Zahlungsansprüche für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nach der EU-Agrarreform (GAP-Reform).

Die Erfüllung der mit dem Zahlungsanspruch zusammenhängenden Cross-Compliance Kriterien allein begründet danach keinen Leistungsaustausch. Die Verpachtung von Zahlungsansprüchen ist keine Nebenleistung zur Grundstücksverpachtung. Die Veräußerung eines Zahlungsanspruchs ist nicht nach § 4 Nr. 8 Buchstabe c UStG steuerfrei. Weder Veräußerung noch Verpachtung von Zahlungsansprüchen fallen unter die Durchschnittssatzbesteuerung.

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