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Quelle:

Deutscher Bundestag
Art des Dokuments: Drucksache
Datum: 09.01.2007
Aktenzeichen: 16/4010

Schlagzeile:

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Schlagworte:

Diesel-Pkw, Filter, Gesetzesvorhaben, Kfz-Steuer, Rußpartikelfilter

Wichtig für:

Autofahrer

Kurzkommentar:

Mit der Bundestagsdrucksache 16/4010 vom 09. 01. 2007 ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes veröffentlicht worden. Das Gesetz sieht einen Steuernachlass vor für den Einbau von Rußpartikelfiltern in Diesel-Pkw.

Hintergrund: Es ist vorgesehen, dass die Halter von Diesel-Pkw, die bis Ende 2006 erstmals zugelassen worden sind, bis Ende 2009 einen Kfz-Steuernachlass von bis zu 330 Euro erhalten, wenn sie nachweisen, dass durch den Filtereinbau der Partikelausstoß um mindestens 30 Prozent reduziert wird und gleichzeitig eine Verbesserung um eine Euro-Abgasstufe beim Partikelausstoß erreicht wird. Nach Regierungsangaben wird der Wert der Steuerbefreiung etwa die Hälfte der Nachrüstungskosten abdecken. Für besonders emissionsarme Diesel-Pkw, die bereits im Jahr 2006 nachgerüstet wurden oder noch bis Ende März 2007 nachgerüstet werden, erhalten die Halter frühestens zum 1. April 2007 die Steuerbefreiung.

Beim Wechsel des Halters soll der neue Eigentümer eine noch nicht abgelaufene Steuerbefreiung übernehmen können. Für nicht nachgerüstete Pkw, die bis Ende 2006 erstmals zugelassen wurden, sowie für neue Pkw, die den voraussichtlichen Euro-5-Grenzwert für Partikelmasse von 0,005 Gramm pro Kilometer nicht einhalten, soll es einen Zuschlag von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum geben. Nicht betroffen von dieser so genannten Malus-Regelung sind dem Entwurf zufolge bereits im Verkehr befindliche und neu zugelassene Pkw, deren Schadstoffemissionen den Grenzwertanforderungen der Euro-4-Abgasnorm genügen und deren Partikelausstoß 0,005 Gramm pro Kilometer nicht überschreitet.

Aktueller Hinweis: Der Bundestag hat am 01.03.2007 in 2./3. Lesung das Vierte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes verabschiedet. Das Gesetz muss nunmehr noch im Bundesrat beraten werden.

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