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Quelle:

Finanzgericht Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.01.2007
Aktenzeichen: 10 K 4902/04

Schlagzeile:

Leitender Angestellter kann Kosten für Bewirtung seiner Mitarbeiter steuerlich absetzen

Schlagworte:

Arbeitnehmer, Berufliche Veranlassung, Bewirtung, Bewirtungskosten

Wichtig für:

Arbeitnehmer

Kurzkommentar:


Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VI R 7/07 (Aufnahme in die Datenbank am 18.5.2007) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Sind Aufwendungen eines im Außendienst tätigen Organisationsleiters einer Versicherung für die Einladung zu einer Dinershow im Anschluss an die Jahresabschlusstagung mit ihm unterstellten Mitarbeitern allein deshalb beruflich veranlasst, weil seine Bezüge zu ca. 40 % vom Erfolg dieser Mitarbeiter abhängig sind oder muss zusätzlich die Teilnahme an dieser Veranstaltung bereits vorher den Mitarbeitern als Belohnung für besondere Leistungen in Form einer Auslobung oder eines Wettbewerbs in Aussicht gestellt worden sein?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 9 Abs 1 S 1; EStG § 12 Nr 1
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 19.1.2007 (10 K 4902/04)

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